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Die Finanzierung des
VTG erfolgt über eine jährliche Umlage aller Mitglieds-Teilnehmergemeinschaften.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür ergeben sich aus
- § 26 b (2) FlurbG und
- § 4 der Satzung des VTG Hannover.
Aus den Umlagebeiträgen
wird der gesamte personelle und sachliche Aufwand des Verbandes
finanziert (z.B. Mitarbeitergehälter, Ausstattung der Geschäftsräume).
Die Höhe und der Maßstab der Umlage wird jährlich
von der Mitgliederversammlung festgelegt. Für die Bemessung
des benötigten Gesamtaufwandes werden dabei die Ansätze
des Haushaltsplanes zugrunde gelegt. Die Beiträge der einzelnen
Teilnehmergemeinschaften setzen sich zusammen aus einem festgelegten
Grundbetrag und der weiteren Aufteilung nach der Anzahl der Teilnehmer
und der jeweiligen Flächengröße des Verfahrens
(jeweils 50% nach Teilnehmern und 50% nach Fläche).
Auf die zu zahlenden
Beiträge können Vorschüsse erhoben werden.
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