| Finanzierung


Die Finanzierung des VTG erfolgt über eine jährliche Umlage aller Mitglieds-Teilnehmergemeinschaften.


Die gesetzlichen Grundlagen dafür ergeben sich aus
- § 26 b (2) FlurbG und
- § 4 der Satzung des VTG Hannover.

Aus den Umlagebeiträgen wird der gesamte personelle und sachliche Aufwand des Verbandes finanziert (z.B. Mitarbeitergehälter, Ausstattung der Geschäftsräume).


Die Höhe und der Maßstab der Umlage wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. Für die Bemessung des benötigten Gesamtaufwandes werden dabei die Ansätze des Haushaltsplanes zugrunde gelegt. Die Beiträge der einzelnen Teilnehmergemeinschaften setzen sich zusammen aus einem festgelegten Grundbetrag und der weiteren Aufteilung nach der Anzahl der Teilnehmer und der jeweiligen Flächengröße des Verfahrens (jeweils 50% nach Teilnehmern und 50% nach Fläche).

Auf die zu zahlenden Beiträge können Vorschüsse erhoben werden.