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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vorstandsvorsitzenden der im Verband zusammengeschlossen Teilnehmergemeinschaften. Diese kommen mindestens einmal jährlich zusammen und nehmen die Aufgaben gemäß § 7 der Satzung des VTG Hannover wahr.

 

Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus 5 ordentlichen und 5 stellvertretenden Vorstandsmitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand am 05.03.2002 statt.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes.

 

Vorstandsvorsitzender

Der Vorstandsvorsitzende wird für die Dauer von 5 Jahren durch den Vorstand gewählt. Die Wahl erfolgt direkt im Anschluss an die Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.

Der Verbandsvorsitzende vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Er beruft die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen unter Mitteilung der Tagesordnung ein und leitet sie. Er hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes auszuführen.

 

Geschäftsstelle

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden vom Vorstand eingestellt.