Vorstandsvorsitzender
Der Vorstandsvorsitzende
wird für die Dauer von 5 Jahren durch den Vorstand gewählt.
Die Wahl erfolgt direkt im Anschluss an die Wahl des Vorstandes
durch die Mitgliederversammlung.
Der
Verbandsvorsitzende vertritt
den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Er beruft die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen
unter Mitteilung der Tagesordnung ein und leitet sie. Er hat
die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes
auszuführen.